Abfallcontainer bestellen – vom Bauschutt bis zum Datenträger
Einfach Container mieten und fachgerecht entsorgen
Ob kleine Renovierung oder gewerbliche Bauarbeiten: Gibt es etwas Bequemeres, als anfallenden Bauschutt oder anderen Müll einfach und fachgerecht in bereitstehenden Containern zu entsorgen? Vom Bauschuttcontainer bis zu Spezialbehältern für Datenträger stehen wir Ihnen mit unserem Containerdienst in Aschaffenburg und Umgebung zur Seite und erleichtern Ihnen Ihre Arbeit, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Fachgerechte Entsorgung von Bauschutt
Die Entsorgung von Bauschutt darf nicht über den Restmüll erfolgen, sondern entsprechend der Richtlinien des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Während kleinere Mengen im Wertstoffhof oder beim Recycler abgegeben werden können, empfiehlt es sich für mittlere und größere Mengen, einen Bauschuttcontainer zu bestellen. Vom Sperrmüll über Elektronikschrott bis hin zu Datenträgern oder Grünabfall bieten wir Container für alle gängigen Abfälle und speziell für Bauschutt wie Backsteine, Marmor, Dachziegel, Fliesen, Mauerwerk, Klinkersteine, Estrich oder Waschbecken. Aber Achtung: Scheinbar typische Baustoffe wie Bimsstein, Gips, Holz, Kunststoffe oder Tapeten dürfen nicht im Bauschuttcontainer entsorgt werden. Als erfahrener Containerdienstleister in Aschaffenburg unterstützen wir Sie sehr gerne bei Ihrer Containerbestellung – so vermeiden Sie effektiv zusätzliche Kosten für eine unerwartete Sortierung des Bauschutts.
Illegale Entsorgung von Bauschutt kann teuer werden
Die illegale Entsorgung von Bauschutt kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. In Aschaffenburg gilt entsprechend der Bußgeldkatalog »Umweltschutz« für Bayern, wo es heißt:
»Wer außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage Abfälle, die er nicht verwertet, oder Abfälle zur Beseitigung wie [...] Bauschutt lagert oder ablagert«, dem drohen Bußgelder in Höhe von:
Menge | Bußgeld | |
bis 1m³ | € 80,00 - € 400,00 | |
bis 5m³ | € 400,00 - € 1.000,00 | |
über 5m³ | € 1.000,00 - € 5.000,00 |
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2129_0_U_10681/true
Unter Umständen kann über das Bußgeld hinaus ein Strafverwahren eingeleitet werden, z. B. wenn im Bauschuttcontainer Sonderabfälle entsorgt werden.
Brauche ich eine Genehmigung zum Stellen von Abfall- bzw. Bauschuttcontainern?
Bestellen Sie einen Bauschuttcontainer, der auf einem privaten Grundstück abgestellt wird, dann sind keine behördlichen Genehmigungen notwendig. Anders allerdings, wenn der oder die Container für Bauschutt auf öffentlichem Boden stehen soll – hierzu zählen unter anderem Straße bzw. Gehweg vor dem Gebäude oder öffentliche Grünanlagen. In solchen Fällen ist eine Stellgenehmigung für die Müllcontainer notwendig.
Tipp: Wollen Sie bei uns Ihren Bauschutt entsorgen, beraten wir Sie natürlich sehr gerne persönlich zu Ihrem speziellen Bedarf.
Containerdienste sind unser tägliches Geschäft – von der Hausrenovierung bis zum Industriebedarf: Jetzt Anfrage senden und Bauschuttcontainer bestellen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.